…ist per Definition :
„Pfandhaus“
Als Pfandhaus, auch Leihhaus, wird umgangssprachlich ein Geschäft bezeichnet, welches gegen Annahme von Wertgegenständen Darlehen vergibt. Dabei wird in der Regel zwischen 25 % und 50 % des aktuellen Wertes (nicht ehemaligen Kaufpreises) als Kredit vergeben.
Sollte der Schuldner nicht bis zum festgelegten Termin (gesetzlich festgelegt 3 Monate Vertragslaufzeit + 1 Monat Überziehungsmöglichkeit) sein erhaltenes Darlehen + der bis dahin angefallenen Zinsen und Gebühren beglichen haben oder zur Verlängerung der Vertragslaufzeit die Zinsen und Gebühren bezahlt haben, so wird der verpfändete Gegenstand versteigert (dies muss gesetzlich vor Ablauf des 10. Monats geschehen).
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